Niemand beschriftet ein ganzes Gemüsebeet. Ein Schild kommt dorthin, wo man sonst nicht erkennt, was da wächst. Bei Möhren und Radieschen sieht man es am Grün, bei zwei Reihen junger Kohlsorten nicht mehr, und deshalb steckt genau dort ein Stück Holz in der Erde.
So funktioniert auch die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act. Sie verlangt keinen Hinweis auf alles, bei dem KI im Spiel war, sondern dort, wo jemand sonst etwas für echt halten könnte. Das macht sie deutlich kleiner, als ihr Ruf vermuten lässt.
Seit dem 2. August ist sie in Kraft und mit Bußgeld bewehrt. Und sie ist an einem Vormittag erledigt. Was zu tun ist, steht hier.
KI-Kennzeichnungspflicht: Was beschriftet werden muss und was nicht
| Fall | Kennzeichnen? | Wie |
|---|---|---|
| Chatbot oder Voicebot im Kundenkontakt | ja | Hinweis beim Erstkontakt, die erste Nachricht genügt |
| KI-Bilder, die als echte Aufnahme durchgehen könnten | ja | sichtbarer Hinweis am Bild oder in der Bildunterschrift |
| Synthetische Stimmen und Videos, die echt wirken könnten | ja | deutlich und beim ersten Kontakt |
| Erkennbar illustrative KI-Bilder, etwa Symbolgrafiken | nein | Pflicht nicht, Hinweis trotzdem empfehlenswert |
| Ein Bereich, der klar als „KI-Assistent“ beschriftet ist | nein | der Kontext macht es offensichtlich |
| Künstlerische, satirische oder fiktionale Werke | abgeschwächt | dezent, etwa im Abspann oder Impressum |
| Text, den eine KI entworfen hat und ein Mensch verantwortet | nein | redaktionelle Verantwortung liegt bei Euch |
Die letzte Zeile beruhigt die meisten. Ein mit KI vorbereiteter Newsletter, den jemand redigiert und freigibt, ist Euer Text und braucht keinen Aufkleber.

Die eine Frage, die bei Bildern alles entscheidet
Zwischen den beiden Bild-Zeilen liegt der Punkt, an dem die meisten unsicher werden, und er lässt sich auf eine Frage bringen:
Könnte jemand dieses Bild für eine echte Aufnahme halten?
Das Gesetz spricht von Inhalten, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Daran hängt die KI-Kennzeichnungspflicht, nicht an der Frage, ob KI im Spiel war.
Ein generiertes Foto von Menschen in einem Besprechungsraum sieht aus wie ein Foto und gehört gekennzeichnet. Eine offensichtlich gezeichnete Symbolgrafik oder ein sichtbar arrangiertes Motiv wie das Beet über diesem Abschnitt behauptet nicht, eine Aufnahme zu sein. Dafür verlangt Artikel 50 keinen Hinweis.
Wir setzen ihn trotzdem, auch hier auf dieser Seite. Der Grund ist praktisch: Die Unterscheidung fällt im Einzelfall schwer, und der Hinweis kostet drei Wörter. Wer bei jedem KI-Bild dieselbe kurze Zeile setzt, muss nie wieder abwägen und liegt bei der KI-Kennzeichnungspflicht immer auf der sicheren Seite.
Zwei Sätze, die Ihr kopieren könnt
Am Chat-Fenster, direkt in der ersten Nachricht:
Hallo, hier antwortet ein KI-Assistent. Für persönliche Beratung verbinden wir Dich gern mit einem Menschen aus unserem Team.
Unter einem KI-erzeugten Bild:
Bild mit KI erstellt.
Mehr braucht es nicht. Wer hier juristisch aufrüstet, macht die eigene Seite unangenehm, ohne ein Stück sicherer zu werden. Der Hinweis muss klar und rechtzeitig sein, nicht lang.
Die Checkliste für den Vormittag
Einmal durch die eigenen Reihen gehen und schauen, wo ein Schild fehlt. Sechs Punkte, und für die meisten Unternehmen ist die KI-Kennzeichnungspflicht danach abgehakt.
- Chat-Fenster auf der Website suchen. Auch die, die vor zwei Jahren ein Dienstleister eingebaut hat und die niemand mehr auf dem Schirm hat.
- Die erste Nachricht lesen, die der Chat ausspielt. Steht dort, dass eine KI antwortet? Wenn nein, im Tool anpassen. Das ist meist ein Textfeld in den Einstellungen.
- Ins Servicepostfach schauen. Verschickt dort etwas automatische Antworten, die nach einem Menschen klingen? Dann gehört der Hinweis in die Signatur.
- Die letzten drei Kampagnen durchsehen. Sind KI-Bilder dabei, die jemand für ein Foto halten könnte? Bildunterschrift ergänzen, das geht auch nachträglich.
- Telefonassistenz prüfen, falls vorhanden. Hier ist der Hinweis am wichtigsten, weil niemand mitliest und die Stimme oft täuschend echt klingt.
- Zuständigkeit festlegen. Wer schaut künftig vor Veröffentlichung drauf? Ein Name genügt, aber es braucht einen.
Die ersten fünf Punkte sind Aufräumen, der sechste ist der eigentliche. Ohne ihn steht Ihr in einem Jahr wieder am selben Punkt, weil jeder neue Chatbot und jede neue Kampagne die Frage neu stellt. Ein Beet beschriftet man auch nicht einmal und nie wieder.
Diese Pflicht ist keine Zumutung, sondern Höflichkeit
Wer wissen will, ob am anderen Ende ein Mensch sitzt, hat ein berechtigtes Interesse daran, und die Antwort kostet einen Satz.
Mich überzeugt an der KI-Kennzeichnungspflicht, dass sie nichts verbietet. Ihr dürft weiter jeden Chatbot betreiben, jedes Bild erzeugen, jede Stimme synthetisieren. Verlangt wird nur, dass Ihr dazusagt, was es ist. Das ist ungefähr so aufwendig wie eine Zutatenliste und hat denselben Zweck: Wer es wissen will, kann nachsehen, und alle anderen lesen darüber hinweg.
Das Bild oben auf dieser Seite trägt deshalb seinen Hinweis, obwohl ein gezeichnetes Beet niemanden täuscht. Es kostet drei Wörter, und ich muss nie wieder darüber nachdenken.
Wenn Ihr wissen wollt, welche Fristen sonst noch für Euch gelten, steht das in unserer Übersicht zum EU AI Act. Für die meisten Unternehmen bleibt die KI-Kennzeichnungspflicht der einzige Punkt, bei dem heute wirklich etwas zu tun ist.
Wie Geschäftsführungen den Rahmen insgesamt einordnen, haben wir in einer Hafen Leader Session mit der Rechtsanwältin Dace L. Luters-Thümmel besprochen. Die dort genannten Stufen stammen aus dem Frühjahr 2025, einzelne Fristen haben sich seitdem verschoben. Die juristische Sicht auf die Grundstruktur trägt trotzdem.
Eine Ausnahme ist der Vollständigkeit halber erwähnenswert, weil sie oft unter den Tisch fällt. Für die maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, und zwar nur für Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren. Für alles, was oben in der Checkliste steht, ändert das nichts: Die sichtbaren Hinweise am Chatbot und am Bild sind seit dem 2. August fällig.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Zwanzig Minuten durch die eigenen Reihen
Nimm Dir zwanzig Minuten und geh die sechs Punkte oben durch. Wenn Du dabei auf einen Fall stößt, der sich nicht eindeutig zuordnen lässt, bring ihn mit in die KI Business School Community auf Skool. Dort diskutieren wir solche Grenzfälle regelmäßig, und meistens hatte jemand anderes ihn schon.
Wer nicht nur die Kennzeichnung erledigen, sondern verstehen will, wo KI im eigenen Haus überall auftaucht, findet den systematischen Einstieg in der KI Business School.
Zwanzig Minuten, sechs Punkte, diese Woche. Danach ist das Thema für die meisten Unternehmen abgeschlossen.
Quellen, zuletzt geprüft am 14.08.2026: EU AI Act Art. 50 und Art. 99, Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, Einordnung der TÜV-Akademie und Praxisübersicht von certurio.


