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Fokus: Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum neuen Kug
Der Gesetzentwurf zum Kug - Kurzarbeitergeld vom 12.3.2020:
„Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate.“ Diese Tabellen helfen Ihnen bei der Berechnung:
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