Offboarding in Startups: Tipps für den letzten Eindruck

Die klar definierte Eingliederung neuer Mitarbeiter ist fest in Unternehmen verankert. Das Offboarding hingegen, wird vor allem in Startups meist nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt. Ein*e Mitarbeiter*in verlässt das Unternehmen und nun folgt das Offboarding. Dieses birgt für junge Unternehmen nicht nur zwischenmenschliche, sondern vor allem rechtliche Herausforderungen. 

Neben der Erstellung von Urlaubs-, Arbeits- und Lohnsteuerbescheinigungen, bei denen oftmals lediglich Daten in Vordrucke ausgefüllt werden müssen, haben Mitarbeiter*innen zusätzlich Anspruch auf die Erstellung eines (qualifizierten Arbeitszeugnisses). Natürlich gilt das auch für Startups. Was genau bei der Erstellung dieser Zeugnisse zu beachten ist und welche Tipps es für den letzten professionellen Eindruck noch so gibt, wird im Folgenden beschrieben.

Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis in Deutschland hat eine gewisse Norm und ist im Gesetz genau geregelt, während im englischsprachigen Raum ein Empfehlungsschreiben als Beurteilung dient. Das deutsche Gesetz regelt, dass das Zeugnis nicht mündlich erteilt werden darf, sondern in schriftlicher Form erfolgen muss. Außerdem ist die elektronische Form ausgeschlossen, das bedeutet, dass ein Zeugnis per Email, WhatsApp etc. nicht ausreichend ist. Das Arbeitszeugnis muss auf Papier formuliert werden, am besten eignet sich dafür das firmeneigene Geschäftspapier. Das ist allerdings kein Muss und dient lediglich der Optik, aber genau deshalb ist es so wichtig das vor allem Startups sich um ein professionelles Offboarding bemühen. 

Was gehört in das Zeugnis? 

Das Arbeitszeugnis muss mindestens die Art und Dauer der Arbeit beinhalten. Einfach ausgedrückt: Der Zeitraum der Beschäftigung und die Aufgaben, die der/die Mitarbeiter*in dabei erfüllt hat. Bei dieser Ausführung handelt es sich um ein einfaches Zeugnis. Darüber hinaus kann der/die Mitarbeiter*in ein Zeugnis verlangen, welches die Leistung und das Verhalten während der Beschäftigung benennt, beziehungsweise bewertet. Diese Art von Zeugnis nennt man qualifiziertes Zeugnis. Außerdem muss der/die Mitarbeiterin muss ausdrücklich den Wunsch danach äußern.  Das Arbeitszeugnis sollte mit den persönlichen Daten beginnen. Darauffolgend sollte der Tätigkeitsbereich beschrieben werden und eventuelle Beförderungen, beziehungsweise Versetzungen. Als nächstes folgt die Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens. Beendet wird das Arbeitszeugnis mit dem Grund der Beendigung, Dankes-Bedauern-Formel und den Zukunftswünschen. 

Wie wird es formuliert?

Das Gesetz sagt, dass das Arbeitszeugnis, klar und verständlich formuliert sein muss. Zusätzlich darf auch keine Geheimsprache verwendet werden. Das Zeugnis muss so formuliert werden, dass es dem zukünftigen Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, sich ein ausführliches Urteil über den/die Mitarbeiter*in zu bilden. Daher sollte einem bei der Erstellung bewusst sein, dass das Zeugnis den zukünftigen Berufsweg von der/demjenigen beeinflusst.  Außerdem muss es wahr und wohlwollend sein. Hier könnte ein Konflikt entstehen, da ein ehrliches, negatives Urteil den beruflichen Erfolg von dem/der Mitarbeiter*in erschweren und nicht mehr als wohlwollen gelten könnte. 

Verschlüsselung des Zeugnisses

Um ein wahres und wohlwollendes Zeugnis zu formulieren, greifen Personaler*innen auf Verschlüsselungen zurück. Diese Verschlüsselung ist für einen unwissenden Leser*in nicht direkt durchschaubar und zählt auch nicht als Geheimsprache. Mit Hilfe von passender Fachliteratur kann man den Inhalt jedoch schnell entschlüsseln. Grundlegend gilt, je höher die Steigerung, desto besser die Benotung. 

 

Offboarding in Startups

Sehr gut = steht zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt 

Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt 

Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt 

Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit erledigt 

Mangelhaft = im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt 

Ungenügend = zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht  

 

Offboarding als Aushängeschild 

Letztendlich sollte sich das Unternehmen Prinzipien aufstellen, wie es Mitarbeiter*innen bewerten möchte. Bewerte ich Mitarbeiter*innen grundsätzlich gut leidet die Glaubwürdigkeit meines Unternehmens daran. Oder bewerte ich den/die Mitarbeiter*in seiner, eventuell schwachen, Leistung entsprechend und erschwere ihm/ihr somit den zukünftigen Berufsweg. Zusätzlich riskiere ich, dass unzufriedene Mitarbeiter*innen Rechtsmittel gegen das Zeugnis einlegen. Das ist ein Dilemma in dem sich ein Personaler oftmals befindet. Was ist gut für den/die Mitarbeiter*in, was ist gut für das Unternehmen und wie lässt sich das vereinen? 

Vor allem für das Employer branding, ist es wichtig für Startups, dass das Offboarding gut organisiert ist. Wenn ein hoher Wechsel von Mitarbeiter*innen besteht, birgt dies eine Möglichkeit sich als Arbeitgeber positiv im Markt zu positionieren. Denn Offboarding ist nicht nur ein technischer Prozess, sondern auch ein sozio-emotionaler Schritt für das Team. Wie ein Unternehmen und besonders ein Startup mit ehemaligen Mitarbeiter*innen umgeht wirkt sich auch auf die Stimmung und Moral im Team aus und ist ein wichtiger Bestandteil der Übergabe.

Offboarding in Startups

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